Exposéanfrage

Bei Interesse an einem unserer Objekte können Sie hier ein Exposé anfordern.

Mit dieser Anforderung beginnt eine 14-Tages-Widerrufsfrist. Wenn wir als Makler vor Ende der 14-tägigen Frist tätig werden soll, z.B. indem wir Ihnen das Exposé übermitteln oder einen Besichtigungstermin mit Ihnen vereinbaren, können Sie dies verlangen. Dazu bedarf es Ihrer ausdrücklichen Bestätigung im Formular. Ebenso, dass Sie im Falle des notariellen Kaufs der Immobilie bereit sind, die im Exposé ausgewiesene Maklergebühr zu bezahlen.

 

 

Bitte bestätigen Sie nachfolgende Angaben:

(Das Exposé kann Ihnen jetzt sofort nur zur Verfügung gestellt werden, wenn Sie dem vorzeitigen Beginn zustimmen.)

 

Warum müssen Sie das alles bestätigen, wenn Sie doch nur ein Exposé anfordern wollen?

Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Die Belehrung des Immobilienmaklers über Ihr Widerrufsrecht ist gesetzlich vorgeschrieben. Denn mit jedem außerhalb der Geschäftsräume oder unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, also E-Mail, Telefon, Brief oder Fax angefragten Exposé entsteht rechtlich gesehen ein Fernabsatzvertrag, der innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss und Belehrung widerrufen werden kann.

Exposé sofort gewünscht?
Soll Ihr Immobilienmakler vor Ablauf der 14-Tage-Frist tätig werden, so müssen Sie ausdrücklich auf diese Frist verzichten.

Entstehen Kosten, wenn Sie widerrufen?
Nein, Ihnen entstehen keine Kosten, wenn Sie den Maklervertrag widerrufen!

Provisionsanspruch
Der Makler hat erst dann einen Provisionsanspruch, wenn er die Dienstleistung voll erfüllt hat und der Immobilienkauf notariell beurkundet ist. Sämtliche Dienstleistungen des Maklers sind bis dahin kostenfrei, auch wenn der Vertrag vom Kunden widerrufen wird.